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Schärfere Vorschriften betreffen nicht nur Neubauten
Die Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV), die seit Oktober 2009 in Kraft ist, betrifft mit strengeren energetischen Anforderungen nicht nur Neubauten, sondern auch Bestandshäuser. Wer also ältere Immobilien saniert ist davon besonders betroffen. Denn das neue Gesetz verpflichtet, die Vorgaben der EnEV zu erfüllen, die bei Nichterfüllung sogar mit einem Bußgeld geahndet werden können. Den ganzen Beitrag lesen

