Die Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV), die seit Oktober 2009 in Kraft ist, betrifft mit strengeren energetischen Anforderungen nicht nur Neubauten, sondern auch Bestandshäuser. Wer also ältere Immobilien saniert ist davon besonders betroffen. Denn das neue Gesetz verpflichtet, die Vorgaben der EnEV zu erfüllen, die bei Nichterfüllung sogar mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Ratgeber fürs gut gedämmte Dach
Wer sich unsicher ist, was er unterm Dach tun kann und muss, findet im kostenlosen „Ratgeber rund ums Dach“ Tipps und Hilfestellungen für die Wärmedämmung, die zu seinem Objekt und seinen energetischen Zielen passt. Er kann unter dem Stichwort „Ratgeber“ kostenlos bei der Paul Bauder GmbH & Co. KG, Abtlg. Vhl, Korntaler Landstraße 63, 70499 Stuttgart oder per E-Mail unter info.stuttgart@bauder.de angefordert werden. Unter www.ratgeber-fuer-bauherren.de steht die Veröffentlichung auch zum kostenlosen Download bereit.
Strengere Energievorschriften greifen auch im Altbau
Im Altbau sind beispielweise oberste Geschossdecken oder wahlweise das Dach auch nachträglich zu dämmen. Falls im Rahmen einer Sanierung oder Modernisierung die Außenbauteile des Bauwerks verändert werden, greift ebenfalls die EnEV: sie verlangt Maßnahmen zur Verbesserung der energetischen Qualität des gesamten Gebäudes, sobald mehr als zehn Prozent der Außenbauteile verändert werden. Das kann bereits bei einem Anbau oder einer Dachsanierung der Fall sein. Dämmstoffe aus Polyurethan-Hartschaum (PIR) sind hier oft die beste Wahl. Sie zeichnen sich durch die im Vergleich mit anderen Materialien beste Dämmmeigenschaft aus. Mit
deutlich geringeren Aufbaustärken erreichen sie eine ebenso gute Dämmwirkung. Das macht sie auch in der Sanierung und Modernisierung optimal, da sie die Proportionen eines Gebäudes nicht stärker verändern als unbedingt nötig.
Foto: djd/Paul Bauder